Benötigte
Zulassungsdokumente
- eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Personalausweis
- Fahrzeugschein oder
-
Fahrzeugbrief
(Vorlage auch in Kopie möglich)
Da der Umfang der vorzulegenden Dokumente bei jeder Zulassungsstelle
abweicht, sind diese Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich
daher vorab bei der betreffenden Zulassungsstelle.
Welche Kosten entstehen zusätzlich zur Versicherung?
Bei der Anmeldung des Kurzzeitkenzeichen in der Zulassungsbehörde
müssen Sie die Nummernschilder kaufen und eine Anmeldegebühr
bezahlen.
Kann ein angemeldetes Kurzzeitkennzeichen auch von einer anderen Person verwendet werden?
Ja, da seit dem 01.04.2015 das Kurzzeitkennzeichen einem konkreten Fahrzeug zugeteilt wird.